"Der BGH hat sich mit den Klagen von Facebook-Nutzern im sogenannten Scraping-Komplex beschäftigt. Ein Urteil haben die Karlsruher Richter noch nicht gefällt, ließen aber eine Tendenz verlauten. Schon der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten kann für Schadensersatzansprüche ausreichen. Dieser Kontrollverlust müsse nachgewiesen werden, nicht aber etwaige immaterielle Schäden wie besondere Befürchtungen oder Ängste!"
Das wird insbesondere für Massenverfahren wegen Datenschutzvorfällen eine immense Bedeutung bekommen. Man kann nämlich den Abfluss von Daten bei Cyber-Incident so gut wie nie ausschießen, so dass die Grenze im Zweifel recht niedrig sein wird.
Für Unternehmen wird es Zeit sich zu wappnen, da selbst kleine Beträge im Fall von Masseverfahren erheblich werden können. Nutzen Sie unsere Expertise im Aufbau von Datenschutzprozessen im Unternehmen, um so ein Szenario zu vermeiden.