Die GEMA hat eine wegweisende Klage gegen OpenAI eingereicht. Hier die Kernpunkte:
• Erste weltweite Klage einer Verwertungsgesellschaft gegen einen KI-Anbieter wegen unlizenzierter Nutzung geschützter Musikwerke
• Vorwurf: Systematische Verwendung von GEMA-Repertoire zum KI-Training ohne Lizenzen oder Vergütung
• Ziel: Durchsetzung fairer Vergütung für Urheberinnen und Urheber im KI-Kontext
Diese Klage markiert einen interessanten Moment im Urheberrecht des digitalen Zeitalters. Sie wirft die grundlegende Fragen auf:
Wie definieren wir geistiges Eigentum in der KI-Ära?
Welche Rechte haben Kreativschaffende gegenüber KI-Unternehmen?
Wie kann eine faire Vergütung in der KI-Wertschöpfungskette aussehen?
Als FA für gewerblichen Rechtsschutz und FA für IT-Recht Experten beobachte ich diese Entwicklung genau. Meine Kanzlei steht bereit, um Kreativschaffende, Unternehmen und Technologieanbieter in dieser sich schnell wandelnden Rechtslandschaft zu beraten. Haben Ihr Fragen zu den rechtlichen Implikationen von KI in Ihrem Geschäftsbereich? Kontaktiert mich gerne für eine erste Einschätzung. Lasst uns gemeinsam die Zukunft des geistigen Eigentums gestalten.